Allgemeine Geschäfts- und Stornobedingungen für Veranstaltungen

 

Wird eine Veranstaltung aus vom Schloss Diedersdorf nicht zu vertretenden Gründen ganz oder teilweise nicht durchgeführt, bleibt der Anspruch des Schloss Diedersdorf auf Mietzahlung unberührt. Bei Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, insbesondere einschließlich Beköstigung, geht dem Schloss  Diedersdorf eine angemessene Vergütung zu, deren Höhe sich unter Zugrundelegung der vereinbarten Preise aus der nachfolgenden Übersicht ergibt. Das Recht des Bestellers, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt. Absagezeitpunkte in Kalendertagen vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn und Vergütungsanspruch:

 

- Absage zwischen dem dritten Tag und Veranstaltungstag: Zahlungspflicht des Bestellers in Höhe der vereinbarten Miete/ Bereitstellungskosten  zzgl. 80 % des weggefallenen Speiseumsatz und 100 % der etwaig vereinbarten Sonderleistungen.

 

- Absage zwischen dem vierzehnten Tag und vierten Tag vor Veranstaltungsbeginn:

Zahlungspflicht des Bestellers in Höhe der vereinbarten Miete/ Bereitstellungskosten  zzgl. 33 % des weggefallenen Speiseumsatz und Sonderleistungsabrechnung, wie in der Vereinbarung mit den Drittunternehmern.

 

- Absage zwischen vier Wochen und dem fünfzehnten Tag: Zahlungspflicht des Bestellers in Höhe von 50 % der vereinbarten Miete/ Bereitstellungskosten  zzgl. 20 % des weggefallenen Speisenumsatzes und Sonderleistungsabrechnung, wie in der Vereinbarung mit den Drittunternehmern.

 

- Das Schloss Diedersdorf ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Besteller, Veranstalter oder einem sonstigen Dritten Ansprüche jeglicher Art zustehen, falls höhere Gewalt der sonstige vom Schloss Diedersdorf nicht zu vertretende Umstände dem Schloss Diedersdorf die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Das Schloss Diedersdorf ist ferner zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur fristlosen Kündigung berechtigt, falls Besteller und /oder Veranstalter gegen getroffene Vereinbarungen, insbesondere was den Zweck der Veranstaltung anbelangt, verstoßen und das Schloss Diedersdorf begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Schloss Diedersdorf zu gefährden droht. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Schloss Diedersdorf bleiben vorbehalten.

 

 

Änderung des Leistungsumfanges

 

Um die sachgerechte Vorbereitung der Veranstaltung sicherzustellen, ist die endgültige Teilnehmerzahl dem Schloss Diedersdorf spätestens

 

vier Werktage vor Veranstaltung bei Änderung bis 100 Personen

10 Werkstage vor Veranstaltung bei Änderung bis 400 Personen

22 Werktage vor Veranstaltung bei Änderung bis 800 Personen

 

mitzuteilen. Wird von dieser Teilnehmerzahl nach unter abgewichen, ist das Schloss Diedersdorf berechtigt, bei der Abrechnung gleichwohl die erstgemeldete Teilnehmerzahl zugrunde zu legen. Im Fall einer Abweichung nach oben, gilt für Abrechnungszwecke in jedem Fall die tatsächliche Teilnehmerzahl.

 

Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Restaurant die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Restaurant zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Restaurant trifft ein Verschulden. Bei Veranstaltungen die über 02:00 Uhr bzw. über die vereinbarte Zeit hinausgehen, werden die laut Vertrag festgelegten Aufschläge dem Gast / Veranstalter in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden, falls das vereinbarte Veranstaltungsende überschritten wird, Personalgebühren laut den gültigen Tarifen berechnet. Dies trifft immer dann zu, wenn die festgelegten Schlusszeiten überschritten werden.

 

 

Mitbringen von Speisen und Getränken:

 

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen im gesamten Gelände von Schloss Diedersdorf  grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Restaurantleitung.

In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten bzw. ein Korkgeld berechnet.

  

Technische Einrichtungen und Anschlüsse:

 

Soweit das Restaurant für den Gast / Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes / Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Restaurants bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Restaurants gehen zu Lasten des Gastes / Veranstalters, soweit das Restaurant diese nicht vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Restaurant pauschal erfassen und berechnen.

Störungen an vom Restaurant zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Restaurant diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen:

 

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes / Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant. Das Restaurant übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Restaurants.

 


Schloss Diedersdorf, Kirchplatz 5-6, 15831 Diedersdorf

E-MAIL   Tel.:03379/ 3535-0       Fax: 03379/ 35 35 35

Bei Fragen zur An- und Abfahrt beraten wir Sie gerne auch telefonisch.

 

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